Entlassmanagement

Nach Ihrer Entlassung benötigen Sie meistens verschiedene Unterlagen der Klinik. Bitte denken Sie rechtzeitig vor dem Entlassungstermin daran, die Mitarbeiter der Zentralen Patientenaufnahme darauf anzusprechen.

Folgende Dokumente könnten für Sie wichtig sein:

  • Liegebestätigung für den Arbeitgeber
  • Bescheinigung für die Schule
  • Bescheinigung für die ambulante Behandlung

Weiterhin haben Sie die Möglichkeit, nach Ihrer Entlassung Ihren Eigenanteil an die Krankenkasse zu begleichen.
Erforderliche Zahlungen können innerhalb der Öffnungszeiten in der Patientenaufnahme im 1.OG mit der ec-Karte oder bar gezahlt werden. Die Kasse ist von Montag bis Freitag (08:00 – 16:00 Uhr) geöffnet.

 

Heimfahrt

Bitte klären Sie rechtzeitig Ihre Heimfahrt gemäß der ärztlichen Anordnung.

Sollten Sie ein Taxi benötigen, helfen Ihnen unsere Empfangsmitarbeiter im Erdgeschoss gerne weiter.
Bitte beachten Sie: Ein Rettungswagen/Transport kann nur bei medizinischer Indikation für Sie bereitgestellt werden.

 

Fragebogen

Lob, Kritik, Vorschläge – jede Anregung ist für uns sehr wichtig, um uns stetig zu verbessern. Für Ihre persönliche Meinung gibt es einen Fragebogen, den Sie bereits bei Ihrer Aufnahme erhalten haben. Ihren ausgefüllten Fragebogen können Sie in den dafür vorgesehenen Briefkasten im Erdgeschoss links neben den Aufzügen einwerfen.

Patienteninformation zum Entlassmanagement nach § 39 Abs. 1a SGB

Worum geht es beim Entlassmanagement?

In bestimmten Fällen ist nach Abschluss der Krankenhausbehandlung noch weitere Unterstützung erforderlich, um das Behandlungsergebnis zu sichern. Eine entsprechende Anschlussversorgung kann beispielsweise eine medizinische oder pflegerische Versorgung umfassen, die ambulant oder in stationären Einrichtungen der Rehabilitation oder Pflege erfolgt. Aber auch z. B. Terminvereinbarungen mit Ärzten, Physiotherapeuten, Pflegediensten oder Selbsthilfegruppen sowie die Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen bei der Kranken- oder Pflegekasse können von dieser Anschlussversorgung umfasst sein.

Das Krankenhaus ist gesetzlich dazu verpflichtet, die Entlassung der Patienten aus dem Krankenhaus vorzubereiten. Das Ziel des Entlassmanagements ist es, eine lückenlose Anschlussversorgung der Patienten zu organisieren. Dazu stellt das Krankenhaus fest, ob und welche medizinischen oder pflegerischen Maßnahmen im Anschluss an die Krankenhausbehandlung erforderlich sind und leitet diese Maßnahmen bereits während des stationären Aufenthaltes ein. Ist es für die unmittelbare Anschlussversorgung nach dem Krankenhausaufenthalt erforderlich, können in begrenztem Umfang auch Arzneimittel, Heilmittel, Hilfsmittel, Soziotherapie und Häusliche Krankenpflege verordnet oder die Arbeitsunfähigkeit festgestellt werden. Bei Bedarf wird das Entlassmanagement auch durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt.

Die Patienten werden über alle Maßnahmen des Entlassmanagements durch das Krankenhaus informiert und beraten. Alle geplanten Maßnahmen werden mit ihnen abgestimmt. Wenn die Patienten es wünschen, werden ihre Angehörigen oder Bezugspersonen zu den Informationen und Beratungen hinzugezogen.

Warum bedarf es einer Einwilligungserklärung?

Das Gesetz schreibt vor, dass für die Durchführung eines Entlassmanagements und die Unterstützung durch die Kranken-/Pflegekasse hierbei die Einwilligung der Patienten in schriftlicher Form vorliegen muss.

Im Rahmen des Entlassmanagements kann es erforderlich werden, dass das Krankenhaus Kontakt z. B. zu Ärzten, Heilmittelerbringern (z. B. Physiotherapeuten oder Ergotherapeuten) oder Lieferanten von Hilfsmitteln und/oder zu der Kranken- oder Pflegekasse der Patienten aufnehmen muss. Dann kann es notwendig sein, die Patientendaten zu diesem Zweck an diese Beteiligten zu übermitteln. Dies setzt jedoch die schriftliche Einwilligung der Patienten voraus. Diese kann mittels der beigefügten Einwilligungserklärung erfolgen, mit der die Patienten ihre Zustimmung zum Entlassmanagement und der damit verbundenen Datenübermittlung ebenso erklären können wie zur Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse sowie der damit verbundenen Datenübermittlung.

Es soll kein Entlassmanagement in Anspruch genommen werden?

Wenn die Patienten kein Entlassmanagement wünschen und/oder die Kranken-/Pflegekasse dabei nicht unterstützen soll, erteilen sie keine Einwilligung. Wird trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt, kann dies dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen.

Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken-/Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass der Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Die bereits erteilte Einwilligung soll widerrufen werden?

Haben die Patienten bereits in die Durchführung des Entlassmanagements schriftlich eingewilligt, möchten die Einwilligung jedoch zurücknehmen, können sie diese jederzeit schriftlich widerrufen.

  • Betrifft der Widerruf die Durchführung des Entlassmanagements insgesamt, erklären den vollständigen Widerruf gegenüber dem Krankenhaus.
  • Betrifft der Widerruf ausschließlich die Einwilligung in die Unterstützung des Entlassmanagements durch die Kranken-/Pflegekasse, so erklären sie den Widerruf schriftlich gegenüber der Kranken-/Pflegekasse und dem Krankenhaus.

Je nach Widerruf kann trotz bestehenden Bedarfs kein Entlassmanagement durchgeführt werden oder dieses nicht durch die Kranken-/Pflegekasse unterstützt werden. Dies kann dazu führen, dass Anschlussmaßnahmen möglicherweise nicht rechtzeitig eingeleitet werden oder beginnen.
Bei Anträgen auf Leistungen der Kranken- oder Pflegekassen kann eine spätere Antragstellung zur Folge haben, dass ein Leistungsanspruch erst zu einem späteren Zeitpunkt entsteht.

Bei Rückfragen zum Entlassmanagement geben wir Ihnen oder die zuständige Kranken-/Pflegekasse gern weitere Auskünfte.

Ansprechpartner für Entlassmanagement in der Stadtklinik

Weitere Informationen und Ansprechpartner zum Entlassmanagement finden Sie unter der Rubrik » Sozialberatung allgemein für all unsere somatischen Stationen (Innere, Chirurgie, Anästhesie/Intensivmedizin, Gynäkologie) und unter » Sozialberatung Psychiatrie für unsere Abteilung für Psychiatrie und Psychotherapie.

Für spezielle medizinische oder pflegerische Fragen in der Weiterversorgung von Patienten, die sich aktuell in Behandlung unserer Stadtklinik befinden, wenden Sie sich direkt an die zuständigen Behandlungsteams auf den Stationen.

Hinweis für Rückfragen weiterbehandelnder Leistungserbringer als Empfänger von Entlassungsberichten

Entsprechend unserem Entlassmanagement entnehmen Sie aus der Unterschriftenleiste des Entlassungsberichts die Rufnummer ihres zuständigen Ansprechpartners.

Falls Sie unter dieser Rufnummer keinen Ansprechpartner kontaktieren können, rufen Sie bitte Montag bis Freitag in der Zeit von 09:00 – 19:00 Uhr, Samstag von 10:00 – 14:00 Uhr und Sonntag von 10:00 – 14:00 Uhr die Zentralnummer 06233 771-1 an und bitten Sie, dass Sie mit der/m diensthabenden Ärztin/Arzt der zuständigen Abteilung verbunden werden. Diese/r fungiert dann als zuständiger Ansprechpartner für Rückfragen im Entlassmanagement.

Bitte haben Sie Verständnis, dass außerhalb dieser o.g. Zeiten unsere ärztlichen Mitarbeiter ausschließlich der Notfallversorgung ihrer Patienten dienen.